Vorstand

1. Vorstand

 

Thomas Steindl

Vertretung nach außen, Koordination nach innen, Veranstaltungen, Sponsoring, Marketing

Telefon: (0821) 8 60 54
Mobil: 0172 – 7182 836
Mail: vorstand@sportverein-bergheim.de

2. Vorstand

 

Gerhard Wegmann

Gebäudetechnik, Sportanlage und Projektentwicklung

Telefon: (0821) 43 87 89
Mobil: 0151 – 2257 5731
Mail: c.g.wegmann@gmx.de

3. Vorstand

 

Stefan Aust

Finanzen, Förderungen und Projektentwicklung

Mobil: 0151 – 7005 6102
Mail: stefan_aust@icloud.com

Abteilungsleiter Fußball

 

 

Christian Wegmann

Telefon: (0821) 99 52 28
Mobil: 0176 – 5772 5193
Mail: abteilung-fussball@sportverein-bergheim.de

Abteilungsleiterin Gymnastik

 

 

N. N.

Mobil:
Mail: vorstand@sportverein-bergheim.de

Abteilungsleiter Tennis

 

 

Ernst Mennesclou

Telefon: (0821) 99 26 03
Mobil: 0177 – 3418 306
Mail: ernst.mennesclou@kabelmail.de

Kassenwart

 

Simone Wegmann

Mail: kasse@sportverein-bergheim.de

Schriftführer

 

Robert Mysliwiec

Mobil: 0172 – 9343 443
Mail:  r.mysliwiec1@gmail.com

Mitgliederverwaltung

 

Werner Wüst

Mitgliederverwaltung

Telefon: (0821) 42 51 37
Mail: werner.wuest@web.de

Beisitzer

 

Laura Fischer

Beisitzer

 

Oliver Ganteför

Beisitzer

 

Thorsten Lauenroth

Beisitzer

 

Wolfgang Grabmann

Ehrenamtsbeauftragter

 

Uwe Eh

Mobil: 0151 – 1630 3896
Mail: uweeh1@gmail.com

Ansprechpartner für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt

Judith Freiberger

Mobil: 0157 – 3321 8674
Mail: judithfreiberger@arcor.de

Frau Freiberger steht als vertrauensvolle Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie ist entsprechend fortgebildet und untersteht in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten ist sie zu kontaktieren.

Bereits seit längerer Zeit müssen alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind in einem 3-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.

Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgaben- bereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.

Wir und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.

Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.

Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.

Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.

Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!

Dieses Verfahren wurde in Abstimmung mit den Abteilungen erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen.

Effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden.

Der Vorstand