Vorstand und Vereinsausschuss
Unser Verein wird von einem engagierten Ausschuss geleitet, der Hand in Hand arbeitet, um die vielfältigen Aspekte und Belange unseres Vereins erfolgreich zu koordinieren und zu gestalten. Er besteht aus dem Vorstand, der Kassenwartin, 4 Beisitzern, den Abteilungsleitern und Sonstigen von der Mitgliederversammlung berufenen Funktionären. Hier finden Sie die verschiedenen Mitglieder und Gruppen unseres Vereinsausschusses und deren Kontaktinformationen:
1. Vorstand
Thomas Steindl
Vertretung nach außen, Koordination nach innen, Veranstaltungen, Sponsoring, Marketing
Telefon: (0821) 8 60 54
Mobil: 0172 – 7182 836
Mail: vorstand@sportverein-bergheim.de
2. Vorstand
Gerhard Wegmann
Gebäudetechnik, Sportanlage und Projektentwicklung
Telefon: (0821) 43 87 89
Mobil: 0151 – 2257 5731
Mail: c.g.wegmann@gmx.de
3. Vorstand
Stefan Aust
Finanzen, Förderungen und Projektentwicklung
Mobil: 0151 – 7005 6102
Mail: stefan_aust@icloud.com
Abteilungsleiter Fußball
Christian Wegmann
Telefon: (0821) 99 52 28
Mobil: 0176 – 5772 5193
Mail: abteilung-fussball@sportverein-bergheim.de
Abteilungsleiter Dart
Daniel Mezger
Mobil: 0179-436 91 34
Mail: svbergheimdarts@gmx.de
Abteilungsleiter Tennis
Michael Scheuermann
Mobil: 0163 – 7907 660
Mail: michael.scheuermann@outlook.de
Beisitzer
Laura Fischer
Thorsten Lauenroth
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Oliver Ganteför
Wolfgang Grabmann
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Gerhard Riebe
Ludwig Wagner
Ansprechpartner für Verdachtsfälle
sexualisierter Gewalt
Judith Freiberger
Mobil: 0157 – 3321 8674
Mail: judithfreiberger@arcor.de
Frau Freiberger steht als vertrauensvolle Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie ist entsprechend fortgebildet und untersteht in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten ist sie zu kontaktieren.
Bereits seit längerer Zeit müssen alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind in einem 3-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen. Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgaben- bereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird. Wir und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!
Dieses Verfahren wurde in Abstimmung mit den Abteilungen erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden.
Der Vorstand