Vorstand und Vereinsausschuss

Unser Verein wird von einem engagierten Ausschuss geleitet, der Hand in Hand arbeitet, um die vielfältigen Aspekte und Belange unseres Vereins erfolgreich zu koordinieren und zu gestalten. Er besteht aus dem Vorstand, der Kassenwartin, 6 Beisitzern, den Abteilungsleitern und Sonstigen von der Mitgliederversammlung berufenen Funktionären. Hier finden Sie die verschiedenen Mitglieder und Gruppen unseres Vereinsausschusses und deren Kontaktinformationen:

1. Vorstand
Thomas Steindl

Vertretung nach außen, Koordination nach innen, Veranstaltungen, Sponsoring, Marketing

Telefon: (0821) 8 60 54
Mobil: 0172 – 7182 836
Mail: vorstand@sportverein-bergheim.de

2. Vorstand
Gerhard Wegmann

Gebäudetechnik, Sportanlage und Projektentwicklung

Telefon: (0821) 43 87 89
Mobil: 0151 – 2257 5731
Mail: c.g.wegmann@gmx.de

3. Vorstand
Stefan Aust

Finanzen, Förderungen und Projektentwicklung

Mobil: 0151 – 7005 6102
Mail: stefan_aust@icloud.com

Abteilungsleiter Fußball
Christian Wegmann

Telefon: (0821) 99 52 28
Mobil: 0176 – 5772 5193
Mail: abteilung-fussball@sportverein-bergheim.de

Abteilungsleiter Tennis
Michael Scheuermann

Mobil: 0163 – 7907 660
Mail: michael.scheuermann@outlook.de

Abteilungsleiter Dart
Daniel Mezger

Mobil: 0179 – 436 91 34
Mail: svbergheimdarts@gmx.de

Abteilungsleiter Gymnastik: Derzeit nicht besetzt.
Mail: vorstand@sportverein-bergheim.de

Kassenwart
Simone Wegmann
Schriftführer
Robert Mysliwiec

Mobil: 0172 – 9343 443
Mail:  r.mysliwiec1@gmail.com

Mitgliederverwaltung
Werner Wüst

Telefon: (0821) 42 51 37
Mail: werner.wuest@web.de

Beisitzer
Laura Fischer
Beisitzer
Oliver Ganteför
Beisitzer
Gerhard Riebe
Beisitzer
Thorsten Lauenroth
Beisitzer
Wolfgang Grabmann
Beisitzer
Ludwig Wagner
Ehrenamtsbeauftragter
Uwe Eh

Mobil: 0151 – 1630 3896
Mail: uweeh1@gmail.com

Bei einem Verdachtsfall sexualisierter Gewalt

Ansprechpartnerin
Judith Freiberger

Mobil: 0157 – 3321 8674
Mail: judithfreiberger@arcor.de

Frau Freiberger steht als vertrauensvolle Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie ist entsprechend fortgebildet und untersteht in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten ist sie zu kontaktieren.

Bereits seit längerer Zeit müssen alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind in einem 3-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen. Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgaben- bereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird. Wir und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.

Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!

Dieses Verfahren wurde in Abstimmung mit den Abteilungen erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden.

Der Vorstand

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